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Barrierefreiheit bei Webseiten in der Schweiz

Digitale Barrierefreiheit gewinnt in der Schweiz zunehmend an Bedeutung. Webseiten müssen heute so gestaltet sein, dass sie von allen Menschen genutzt werden können – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen. Neben ethischer Verantwortung spielen dabei gesetzliche Vorgaben wie das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) sowie der European Accessibility Act (EAA) eine zentrale Rolle.

Was bedeutet Barrierefreiheit bei Webseiten?

Barrierefreiheit im Web bedeutet, dass Inhalte und Funktionen für Menschen mit:

  • Seh- oder Hörbeeinträchtigungen
  • motorischen Einschränkungen
  • kognitiven Beeinträchtigungen

zugänglich und bedienbar sind. Grundlage bilden die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des W3C, welche auch in der Schweiz als technischer Standard gelten.

Was bedeutet Barrierefreiheit bei Webseiten?

Gesetzliche Grundlagen in der Schweiz

Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG)

Das BehiG verpflichtet öffentliche Stellen in der Schweiz dazu, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu verhindern oder zu beseitigen. Dies betrifft insbesondere:

  • Webseiten von Bund, Kantonen und Gemeinden
  • öffentliche Dienstleistungen
  • staatsnahe Betriebe

Digitale Angebote müssen so ausgestaltet sein, dass sie barrierefrei zugänglich sind. Als Referenz dienen in der Praxis die WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA.


European Accessibility Act (EAA) – Relevanz für Schweizer Unternehmen

Obwohl die Schweiz nicht Mitglied der EU ist, betrifft der European Accessibility Act (EAA) viele Schweizer Unternehmen direkt oder indirekt.

Ab 28. Juni 2025 gilt der EAA verbindlich für digitale Produkte und Dienstleistungen, darunter:

  • Online-Shops & E-Commerce
  • Bank- und Finanzdienstleistungen
  • Buchungs- und Ticketsysteme
  • Apps und digitale Kundenportale


Schweizer Unternehmen, die:

  • Dienstleistungen in der EU anbieten
  • Kunden in EU-Ländern bedienen
  • Niederlassungen oder Online-Shops für den EU-Markt betreiben

müssen ihre Webseiten und digitalen Anwendungen EAA-konform barrierefrei gestalten.

Vorteile barrierefreier Webseiten für Schweizer Unternehmen

Rechtssicherheit & Zukunftsfähigkeit

Durch frühzeitige Umsetzung reduzieren Unternehmen rechtliche Risiken und sind auf kommende Regulierungen vorbereitet.

SEO-Vorteile

Barrierefreie Webseiten sind:

  • klar strukturiert
  • semantisch korrekt aufgebaut
  • technisch sauber

Dies verbessert die Indexierung durch Suchmaschinen und steigert die Sichtbarkeit bei Google.


Bessere Nutzererfahrung

Barrierefreiheit bedeutet:

  • klare Navigation
  • gute Lesbarkeit
  • intuitive Bedienung

Davon profitieren alle Nutzer, nicht nur Menschen mit Behinderungen.

Image & Verantwortung

Unternehmen positionieren sich als modern, inklusiv und verantwortungsvoll.
Das ist ein klarer Wettbewerbsvorteil auch für Ihr Unternehmen.

Fazit: Barrierefreiheit ist Pflicht und Chance zugleich

In der Schweiz ist Barrierefreiheit längst mehr als ein freiwilliges Qualitätsmerkmal. Mit BehiG und EAA entstehen klare Anforderungen, die Unternehmen ernst nehmen sollten.

Wer heute investiert, profitiert von:

  • rechtlicher Sicherheit
  • besserer Auffindbarkeit
  • höherer Conversion-Rate
  • nachhaltiger digitaler Qualität

Barrierefreie Webseiten sind kein Mehraufwand – sie sind ein Zeichen professioneller Webentwicklung.

Weihnachtsferien

20. Dezember 2025 bis 04. Januar 2026 Während dieser Zeit stehen wir Ihnen nur für Notfälle per Email oder WhatsApp zur Verfügung. Wir wünschen auch Ihnen einige erholsame Tage und einen guten Start ins 2026. Gerne sind wir ab dem 5.Januar wieder für Sie da.